Ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Solltest du eine Zahnzusatzversicherung oder eine private Krankenversicherung haben, kannst du unter Umständen deine Rechnung dort einreichen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Behandlung mit den Aligner von DR SMILE oftmals keine medizinische Indikation hat, sondern nur aus rein ästhetischen Aspekten durchgeführt wird.
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